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Neuenhauser Straße 37,
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Filiale
Gildehauser Weg 120,
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Am Markt 9,
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Wir sind für Sie da:
Grafschaft Bentheim - Nordhorn - Wietmarschen

Das ist möglich Bestattungsvorsorge in Nordhorn, Wietmarschen und der Grafschaft Bentheim

Fast alles ist möglich - den Umfang bestimmen Sie selbst ...

Die Bestattungsvorsorge bietet Ihnen viele Möglichkeiten. Dabei bleibt es Ihnen selbstverständlich selbst überlassen, wie weit und welche Dinge Sie vor Ihrem Ableben regeln möchten und welche Sie vielleicht lieber Ihren Angehörigen überlassen. Es ist ebenfalls möglich für Familienangehörige und betreute Personen Bestattungsvorsorge zu treffen.

Uns ist es wichtig Ihre Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Als heutiger Dienstleister nehmen wir unsere Aufgabe stets ernst und finden täglich neue Wege unseren Kunden den persönlichen Abschied zu ermöglichen.

Dabei staffeln wir die Bestattungsvorsorge seit vielen Jahren in drei Bereiche in denen folgendes planbar ist:

I. Festlegen der Wünsche und Vorstellungen

Welche Bestattungsform wünschen Sie?
Erd-, Feuer-, See-, Waldbestattung, Baumbestattung - Tree of Life, Anonyme Bestattung oder Alternative Bestattung (Verstreuung, Diamant, Weltraumbestattung)

Wie stellen Sie sich ihre Grabstätte vor?
Ein vorhandenes Grab, Reihengrab, Wahlgrab, Grab im offenem Belegungsfeld („halbanonym“), Anonymes Grab, Kreuzgrab, Urnenwahlgrab, Urnenwand, Urnenwald, Grabstein, Grabpflege

Wie darf die Ausstattung aussehen?
Sarg, Urne, Sargauskleidung, Bestattungswäsche

Wie soll die Trauerfeierlichkeit ausgestaltet werden?
Aufbahrung, Traueranzeige, Trauerbriefe, Trauerfeier, Beerdigung, Dekoration, Blumen, Musik, Gedenkalbum, Gedenkzettel, Einspielen von Fotos/Videos, Kaffeetafel

II. Finanzielle Absicherung der Bestattungskosten

Wir beraten Sie gern und prüfen auch ob eventuelle bereits vorhandene Sterbegeldversicherungen zur finanziellen Abdeckung der Bestattungskosten reichen bzw. zum erwünschten Leistungsrahmen passen. Denken Sie immer daran, dass die für die Bestattung vorgesehenen Rücklagen an den Zweck der Bestattung gebunden sein müssen. Nur dann sind sie sicher vor Behörden.

Wir bieten Ihnen seit vielen Jahren zusätzliche Möglichkeiten der Absicherung an. In einem persönlichen Gespräch filtern wir mit Ihnen gemeinsam heraus, welche ganz individuelle Absicherung für Sie am vorteilhaftesten wäre.

Mit der gemachten Erfahrung empfehlen wir:

III. Bestattungsvorsorgevertrag

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag zwischen dem Vorsorgenden und dem Beerdigungsinstitut. Ein Übereinkommen, in dem wir uns als Bestattungsinstitut verpflichten Ihren zuvor festgehaltenen Wünschen nachzukommen und in dem Sie sich für uns als Bestattungsinstitut entscheiden.

Es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Vertrag eine oder mehrere Sterbegeldversicherungen an uns abzutreten, um diese zum Decken der Bestattungskosten zu nutzen. Somit würde den Angehörigen im Trauerfall auch die finanzielle Belastung entfallen.

Das bieten wir Ihnen an
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