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Die Feuerbestattung

Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg
und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig.
Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche
Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen
oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.
Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw.
unten, nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander,
Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei
weitergehenden Verwandschaftsgraden kann das zuständige
Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Fordern
Sie bei uns dafür vorgesehene Formulare an.
Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen
Vorraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen
Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an.


Martina und Helmut Mikulla

Stammhaus
Neuenhauser Straße 37
48529 Nordhorn

Filiale
Gildehauser Weg 120

Tel. (05921) 3 46 42

Telefax (05921) 32 01 94
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