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Die FeuerbestattungDies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sargund die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten, nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden Verwandschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Fordern Sie bei uns dafür vorgesehene Formulare an. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Vorraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an. |
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