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Die Erdbestattung

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung
in einem Sarg. Sie können grundsätzlich entscheiden
zwischen Wahlgrab und Reihengrab. Beim Wahlgrab können
Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden.
Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des
Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstellen
ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt,
kann jedoch verlängert werden. In der Regel muß das
Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine
mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt.
Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für
alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit
(zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist
des Friehofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den
Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren).
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.


Martina und Helmut Mikulla

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