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Die ErdbestattungWeit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattungin einem Sarg. Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab und Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstellen ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friehofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung. |
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